Allgemeine Mandatsbedingungen

1. Geltungsbereich

OBER Legal, ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Verwaltungssitz in der Querstraße 4, in 60322 Frankfurt am Main. Diese Mandatsbedingungen liegen allen Mandaten zugrunde, mit denen die Kanzlei betraut wird, soweit der Mandant bei Abschluss des Vertrags als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, handelt.

Mandatsverträge kommen ausschließlich mit der Rechtsanwalt Sebastian Ober, nicht (auch) mit den in ihr verbundenen Rechtsanwälten zustande; eine zugleich mit Vertragsschluss gegebenenfalls erteilte rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis der einzelnen Rechtsanwälte sowie die auch ihnen gegebenenfalls erteilte Prozess- oder Verfahrensvollmacht bleibt hiervon unberührt.

2. Mandatsdurchführung

Meine Beauftragung ist formlos möglich. Ich bin berechtigt, im Einzelfall die Übernahme des Mandats abzulehnen, etwa bei einer Interessenkollision mit vorbestehenden Mandaten. Zur Erfüllung meiner Pflichten bin ich berechtigt, mit Dritten in Mandatsangelegenheiten auch per E-Mail und Telefax zu kommunizieren. Soweit der Mandant ausdrücklich oder konkludent durch Anfrage per SMS, WhatsApp oder andere Messenger Dienste dies zum Ausdruck bringt, erstreckt sich die Berechtigung auch darauf.

Der Mandant wirkt bei der Durchführung des jeweiligen Auftrags mit, indem er mich umfassend über den betroffenen Sachverhalt informiert. Er wird mich über etwaige Wohnsitzwechsel oder längere Abwesenheit informieren und, soweit möglich, mitteilen, welche andere Erreichbarkeit gewährleistet wird. Soweit ein Telefax-Anschluss oder eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wird, gewährleistet der Mandant, dass Dritte ohne seine Einwilligung keinen Zugriff auf diese Kommunikationsmittel haben, so dass mandatsbezogene Mitteilungen dorthin übermittelt werden können.

3. Vergütung

Die Vergütung des bearbeitenden Rechtsanwaltes bestimmt sich nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung, andernfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Vergütung nach gesetzlicher Maßgabe richtet sich die Vergütung regelmäßig nach der Höhe des Gegenstandswerts.

Der Mandant kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Auftragsverhältnis wie meine Forderung entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.

4. Verschwiegenheit

Ich und meine Mitarbeiter sind hinsichtlich aller im Rahmen des Mandats bekanntwerdenden Umstände zur Verschwiegenheit verpflichtet; mir und meinen Mitarbeitern steht insoweit im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

5. Untermandatierung

Ich bin berechtigt, anderen Rechtsanwälten oder Steuerberatern Untermandate zu erteilen, wenn das zur zweckmäßigen Mandatsbearbeitung (etwa bei Beauftragung eines Terminsvertreters vor entfernten Gerichten) angezeigt erscheint. Soweit damit höhere Kosten als bei eigener Bearbeitung verbunden sind, werde ich zuvor die Zustimmung des Mandanten einholen.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, wird auf 1.000.000,00 € beschränkt. Sollte der Mandant im Einzelfall eine weitergehende Haftungsfreistellung wünschen, werde ich auf Kosten des Mandanten eine entsprechende Versicherungsdeckung nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung herbeiführen. In diesen Fällen ist meine Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf die Höhe der weitergehenden Versicherungssumme beschränkt. Vorstehendes gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen sowie zu deren Gunsten.

7. Mehrere Auftraggeber

Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen Auftraggeber, haften sie für Forderungen aus dem Anwaltsvertrag als Gesamtschuldner.

8. Schlussbestimmungen

Alle Mandatsverträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, soweit ihre Geltung nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird; das gilt auch, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mandanten Regelungen zu Fragen treffen, die von diesen Allgemeinen Mandatsbedingungen nicht erfasst werden.

OBER Legal, Rechtsanwalt Sebastian Ober, Frankfurt am Main

Stand: 1. Januar 2025