Wettbewerbsrecht

Wir verteidigen Ihre Rechte!

Das Wettbewerbsrecht schützt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Wenn ein Mitbewerber gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, zum Beispiel durch irreführende Werbung, unlautere Geschäftspraktiken oder Verletzung von Marktverhaltensregeln, kann dieser  abgemahnt und die Unterlassung des Verstoßes verlangt werden. Ebenso können Sie sich gegen eine unlautere Nachahmung Ihrer Produkte mit dem Wettbewerbsrecht wehren.

Wenn ein Mitbewerber gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstößt, sollten Sie einschreiten und den Mitbewerber abmahnen lassen. Denn durch wettbewerbswirdriges Verhalten sichert sich derjenige Vorteile und Ihre eigene Marktposition wird dadurch geschwächt und es gehen in der Regel Kunden verloren.
Der Vorteil einer Abmahnung ist, dass der Verletzer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat. Das heißt, er muss Ihnen die Anwaltskosten für die Abmahnung erstatten. Unterwirft er sich nicht und muss ein Prozess geführt werden, muss der Verletzer auch für diesen aufkommen, vorausgesetzt Sie bekommen Recht.
Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, ignorieren Sie diese niemals! Denn andernfalls kann der Abmahnende gerichtliche Schritte einleiten und ggfs. eine einstweilige Verfügung oder eine Klage gegen Sie erwirken. Das kann zu hohen Kosten und Rechtsnachteilen führen.
Wir helfen Ihnen gerne die Rechtslage zu prüfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihren Außenauftritt rechtssicher zu machen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine Abmahnung auszusprechen oder einen Prozess zu führen, um für die Verhandlungsposition das nötige Gewicht zu erzeugen. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Online-Beratungstermin!

Kontaktformular

Sichern Sie sich jetzt rechtliche Beratung, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten.