Designschutz ist ein eingetragenes, aber ungeprüftes Schutzrecht, das die Erscheinungsform von Produkten schützt. Hierzu zählen beispielsweise Kleidung, Möbel, Fahrzeuge, Stoffe, Dekorationen und besondere Produktformen.
Wenn Sie Ihr Produkt nicht designrechtlich schützen, besteht die Gefahr, dass andere Unternehmen oder Personen Ihr Design kopieren und es für ihre eigenen Zwecke nutzen. Dies kann nicht nur dazu führen, dass Sie erhebliche Umsatzverluste erleiden, sondern auch zu einer nachhaltigen Rufschädigung führen aufgrund der (zumeist) geringeren Qualität der Nachahmung. Fairer und lauterer Wettbewerb ist das entscheidende Momentum. Wir beraten Sie so, dass Sie in einem geregelten Umfeld agieren können und Ihr werblicher Auftritt nicht zu beanstanden ist.
Um ein Design schützen zu lassen, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Es muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein und es muss Eigenart aufweisen. Das bedeutet, dass das Design sich in seinem Gesamteindruck von bereits bekannten Designs unterscheiden muss. Sie müssen also Erster sein und Ihr Design darf nicht schon veröffentlicht sein. Deshalb ergibt sich auch die zwingende Notwendigkeit einer vorherigen Recherche durch einen Anwalt. Als Kanzlei für Designschutz helfen wir Ihnen gerne, Ihr Design rechtlich umfassend zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre individuelle Beratung.
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